Erbschaften
Wie kann ich den Isarland e.V. mit meinem Vermögen unterstützen? Gern geben wir Ihnen Antworten auf wichtige Fragen rund um das Thema Vermögensübertragung.
Testament
Haben Sie schon dafür gesorgt, dass ihr Erbe in die richtigen Hände kommt? Sind ihre Angehörigen in ihrem Sinne versorgt und abgesichert? Wenn Sie all dies geregelt haben und sich zusätzlich engagieren möchten, weil Ihnen bestimmte Themen am Herzen liegen und Sie sich für besondere Projekte einsetzen möchten, dann können Sie dies tun, indem Sie unsere gemeinnützige Arbeit durch eine Verfügung zugunsten des „Isarland e.V.“ in Ihrem Testament unterstützen. Unser Verein verfügt über qualifizierte Fachkräfte, die dafür Sorge tragen, dass ein Nachlass im Sinne des Erblassers rechtlich versiert behandelt und gewürdigt wird.
Stiftungen
Unsere Gesellschaft ist angewiesen auf Stiftungen, weil sie einen großen Beitrag für ein soziales Miteinander leisten. Stiftungen geben Impulse für neue Perspektiven in allen Bereichen der Gesellschaft und eröffnen individuelle Möglichkeiten der Einflussnahme auf soziale, kulturelle und/oder wissenschaftliche Gebiete. Mit der Hilfe von Stiftungen werden nicht nur wichtige neue Fundamente gelegt, sie beweisen auch eine besondere Form von aktivem Beteiligtsein und damit auch Gemeinschafts- und Solidaritätsbewusstsein. Stiftungen können Großartiges auf den Weg bringen und sind deswegen außerordentlich bedeutsam und notwendig, und tragen mit dazu bei, eine Gesellschaft zu gestalten und zu stützen. Durch die Errichtung einer Stiftung oder das Zustiften in eine bestehende Stiftung können Sie dauerhaft helfen. Dazu bestehen verschiedene Möglichkeiten. Unterstützen Sie langfristig unsere Arbeit. Wenden Sie sich direkt an uns: 089-139 588 43 oder schreiben Sie eine Email an: info@isarland.com
Vertrag zu Gunsten Dritter
Wenn Sie bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut Sparkonten oder Depots unterhalten, können Sie mit diesem Institut vereinbaren, dass zum Zeitpunkt Ihres Todes alle Rechte aus diesen Konten unmittelbar auf einen zuvor festgelegten Dritten übergehen. „Unmittelbar“ heißt in diesem Fall, dass die Gelder von diesen Konten gar nicht erst in Ihren Nachlass fallen. Sie sind mit einer solchen Verfügung aber nicht auf Dauer festgelegt, sondern können jederzeit auf die für Dritte bestimmten Konten zugreifen, und dies bei Bedarf sogar auflösen und damit die ausgesprochene Verfügung ins Leere laufen lassen. Deswegen sind Sie durch diese Form der Begünstigung in Ihrer persönlichen Freiheit also in keiner Weise eingeschränkt und können die Verfügung zu jedem Zeitpunkt rückgängig machen.
Wenn Sie eine Verfügung zu Gunsten Dritter wie etwa dem Isarland e.V. treffen möchten, gibt es die erforderlichen Formulare bei den Kreditinstituten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne weiter.